Aktueller Stand vom 30.07.2013
Hummer-limousine-mieten.ch by Krystal GmbH
1. Der Gast anerkennt die folgenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen durch die Bestätigung eines Auftrags via E-Mail als rechtlich bindend.
2. Wird auf der Internetseite keine andere Preiseinheit angegeben, so gelten alle Preise in Schweizer Franken.
3. Die Rechnung zum Auftrag, ist immer vor der Fahrt zu bezahlen. Bei kurzfristigen Aufträgen, muss der Rechnungsbetrag spätestens dem Chauffeur vor der Fahrt bezahlt werden. Der Rechnungsbetrag kann vor der Fahrt bar oder mit Karte beim Chauffeur bezahlt werden. Die gewünschte Zahlungsweise wir immer vor der Fahrt vereinbart. Allfälligen Zusatzkosten, die bei der Fahrt auftreten, müssen nach der Fahrt beim Chauffeur beglichen werden. Trifft der Betrag bis zur Fahrt-Antritt nicht ein, muss dies mit einem Beleg bestätigt werden der Bank, falls die Zahlung zu spät ausgelöst wurde. Es werden keine Fahrten ausgeführt auf Rechnung nach dem Auftrag.
4. Sobald der Kunde die schriftlichen Auftragsbestätigung via E-Mail erhalten hat, sowie der Bestätigung des Kunden dass dieser mit der Offerte einverstanden ist, gilt der Auftrag als definitiv gebucht. Trifft die Zahlung nicht innerhalb der angegeben Frist ein, so wird das Fahrzeug wieder freigestellt.
5. Muss der Gast die Fahrt annullieren, innerhalb von weniger als 7 Tage (bei Mercedes Business-Limousinen) und 14 Tage (für Stretchlimousinen) vor der Fahrt, wird ein Unkosten-Betrag von 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Spontane Absagen am gleichen Tag er Fahrt werden zu 100% berechnet. (Entschädigung/ Unkosten). Es liegt am Kunden, für eine Annullationskosten-Versicherung zu sorgen. In gewissen Fällen wird davon abgesehen, wenn der Auftrag durch einen anderen ersetzt werden kann, oder es wird einn Gutschein ausgestellt, welcher für einen anderen Auftrag eingelöst werden kann. Dies wird von der Geschäftsleitung entschieden.
6. Erscheint der Kunde bei Beginn der Fahrt später als auf demAuftrag vereinbart, wir die verlorene Zeit, gesammten Zeit abgezogen. Erscheint der Kunde gar nicht zum vereinbarten Datum, Zeit und Ort, werden ihm 100% der Auftragskosten in Rechnung gestellt.
7. Alle Preise und Zeiten werden immer ab und zurück zum Fahrzeugstandort kalkuliert.
8. Zusätzlich auftretende Kosten wie Autobahngebühren, Bahnkosten, sowie Hotel Aufenhalt des Chauffeurs werden dem Auftraggeber belastet und müssen in bar direkt beim Chauffeur nach der Fahrt bezahlt werden.
09. Nach Auftragserteilung hat die Firma KRYSTAL GmbH das Recht, ganz vom Auftrag zurückzutreten, falls auf Grund der erhaltenen Auskünfte unserer Forderungen gefährdet erscheinen. Eine Verpflichtung diesbezüglich der Unterlagen gegenüber dem Kunden besteht nicht.
10. Die Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen des Möglichen.
11. Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen sowie fehlendes Inventar, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Dies beinhaltet unter anderem auch die Verunreinigung der Sitze, Teppiche, sowie Fahrlässige Bedienung der Geräte. Für alle Schäden, die durch die Gäste verursacht werden, wird der Entschädigungsbetrag (je nach Vorfall der Beschädigung) nach der Fahrt in Rechnung gestellt, oder muss sofort dem Chauffeur nach der Fahrt in bar übergeben werden.
– Fehlende oder beschädigte Gläser CHF 20.- (pro Glas).
– Missachten des Rauchverbots, oder Brandstellen: Ab CHF 1000.-
– Äusserliche Defekte des Fahrzeuges: Ab CHF 1000.-
– Erbrechen in der Limousine: Ab CHF 250.-
– Beschädigung des LCD Bildschirm: CHF 500.-
12. Es wird nicht gehaftet für im Auto liegen gelassene Gegenstände.
13. Das Rauchen ist in all unseren Fahrzeugen strengstens verboten.
14. Es dürfen maximal 8 Personen in einer Stretchlimousine mitfahren.
15. Personen unter 16 Jahren, ist es strengstens verboten Alkohol in der Limousine zu konsumieren.
16. Es dürfen keine Körperteile aus dem Dachfesnter oder Seitenfenster gestreckt werden, es wird jegliche Haftung bei Unfällen abgelehnt. Alle Gäste müssen sich während der Fahrt mit dem Sicherheitsgurt anschnallen.
17. Im Winter, besonders bei Eis, Kälte sowie schneebedeckten Fahrbahnen, können gebuchte Fahrten kurzfristig aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Erscheint die Limousine wegen schlechten Strassenverhältnissen nicht, wird die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Tritt ein starker Schneefall während der Fahrt ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend ob weitere gefahren werden kann. Dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen als angenommen.Es können somit höhere Wartezeiten entstehen. Kunden die nachfolgend bedient würden, müssen bei Schnee mit eine starken Verspätung von mehreren Stunde Rechnen, oder eine kompletten Absage. Es werden nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden übernommen. Die Art des Heimtransportes der Kunden wird durch die Firma KRYSTAL GmbH festgelegt.
18. Tritt während der Fahrt, am Fahrzeug ein Problem auf technischer Natur, welches nicht behoben werden kann und die Fahrt abgebrochen werden muss, gilt folgendes: Die Kosten für den Heimtransport werden von der Krystal GmbH übernommen. Falls zum Zeitpunkt keine andere Limousine verfügbar ist, wird der Kunde mit einem Taxi seine Route wie gewünscht beenden können. Es wird kein Geld zurückerstattet, wen die Route ob mit Limousine oder Taxi absolviert werden kann.
Tritt am Fahrzeug, welches der Kunde gebucht hat einen Defekt vor der Fahrt auf, erhält der Kunde eine andere Limousine als Ersatz. Ist diese im Preis tiefer eingestuft, erhält der Kunde den entsprechenden Betrag zurückerstattet. Es wird kein Geld zurückerstattet, wenn die Fahrt mit einer anderen Limousine ausgeführtwerden kann, falls keine gleichewertige vorhanden ist.
19. Im Fahrtenpreis ist folgendes inbegriffen:
Chauffeur, Benzin, MwSt., 1 Flasche Mineralwasser (0.5l)
Es sind keine eigenen Getränke des Kunden in der Limousine erlaubt, ansonsten muss eine Gebühr von CHF 80.- bezahlt werden, auch wenn dies erst nach der Fahrt festgestellt wird.
20. Mehrstunden welche während der Fahrt über die vereinbarte Auftragszeit anfallen, müssen nach der Fahrt bar bezahlt werden. Jede Zusatzstunde wird mit CHF 120.- verrechnet.
21. Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Aussperrungen, befreien die Krystal GmbH ganz von der Vertragserfüllung.
22. Werden nach Erhalt des Bestätigungsschreibens nicht innerhalb von 24h allfällige Änderungen gemeldet, so gelten die in der Rechnung erwähnten Daten als verbindlich.
23. Mit Erscheinen der jeweils neusten Ausgaben der Preisliste und AGB, verlieren alle bisherigen Preise und Angebote Ihre Gültigkeit.
24. Das Eis, welches in der Limousine verwendet wird, ist nur für die Dekoration bestimmt und NICHT für den Verzehr vorgesehen. Es wird keine Haftung übernommen, falls es einem Gast nach dem einnehmen schlecht wird.
25. Die Firma Krystal GmbH behält sich das Recht vor, Foto und Videoaufnahmen, sowie Feedback der Kunden für öffentliche Zwecke, wie beispielsweise Werbeauftritte oder der Website www.hummer-limousine-mieten.ch, zu verwenden. Nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird davon abgesehen. Es werden dabei keine Daten an Dritte weitergegeben.
26. Der Kunde erklärt sich ebenfalls durch die Buchung bereit, zukünftige Informationen via E- Mail oder Post der Krystal GmbH über Angebote sowie Informationen zu erhalten. Nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird davon abgesehen.
27. Die hier aufgeführten Vertragsbestimmungen gelten
nur für den Limousinenservice der Firma KRYSTAL GmbH.
Alle anderen auf unserer Webseite aufgeführten und angebotenen
Fahrzeuge, sind den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Besitzer unterstellt. Die Durchführung dieser Aufträge liegt nicht in unserem Ermessen und ist Sache des Besitzers. Bei Geschäftsbedingungen, welche nicht angesprochen werden, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand die Gemeinde Kriens LU.
28. Mit der Buchung und der Bezahlung des Auftrags ist der Kunde mit allen genannten Punkten der AGB einverstanden.